Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2007 - L 20 B 315/06 AS ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Anspruchs auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für den Besuch einer Abendschule wegen Förderungsfähigkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 17.11.2006 - S 16 AS 197/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2007 - L 20 B 315/06 AS ER
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 AS 315/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Bayern, 20.01.2006 - L 7 AS 6/05
Anspruch auf Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2007 - L 20 B 315/06
Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auf das beim Bundessozialgericht bereits anhängige Revisionsverfahren B 7b AS 36/06 R (Vorinstanz: LSG München, L 7 AS 6/05) zur Frage, ob bei der Förderungsfähigkeit nach dem BAföG dem Grunde nach i.S.d. § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II darauf abzustellen ist, ob es sich um eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung handelt, oder ob die Voraussetzungen für eine Förderung in der Person des Antragstellers erfüllt sind.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - L 19 B 173/07
Antrag auf vorläufige Bewilligung von höheren Leistungen der Grundsicherung nach …
Denn die Vorschrift des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II knüpft nicht daran an, ob der Auszubildenden angesichts in ihrer Person liegenden Eigenschaften dem Grunde nach eine Ausbildungsförderung nach dem Bafög zusteht oder nicht , sondern allein daran, ob die von der Auszubildenden besuchte Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist (vgl. zur Maßgeblichkeit der abstrakten Förderungsfähigkeit im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07; LSG NRW, Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER und vom 14.11.2007, L 9 B 100/07 AS; Pressemitteilungen des BSG zu den Urteilen vom 06.09.2007, B 14/7b AS 36/06 R und B 14/7b AS 28/06 R).Es muss ein atypischer Lebenssachverhalt vorliegen, der es für eine Auszubildende auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses objektiv nicht zumutbar erscheinen lässt, ihre Ausbildung zu unterbrechen; die Folgen des Anspruchsauschlusses müssen deshalb über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist (LSG NRW, Beschluss vom 14, 11,2007, L 9 B 100/07 AS m.w.N., Beschluss vom 04.01.2007, L 20 B 315/06 AS ER; Beschluss vom 23.08.2006, L 19 B 20/06 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2007, L 18 AS 347/07).